Allgemeine Geschäftsbedingungen Tennis Center Noris

  1. Geltungsbereich
    Grundlagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Hallenordnung, die im Vorraum der Tennishalle aushängt. Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich – die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen. Hallenverbot kann vom Platzwart und von der Geschäftsleitung ausgesprochen werden.
    Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum Tennis-Center-Noris gehörender Sportanlagen (Tennis-, Hallen- und Freiplätze, Umkleidekabinen und Sanitärräume, Gaststättenbereich, Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlage wie Terrasse und Freiflächen, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze).
  2. Allgemeine Regeln zur Benutzung der Anlage
    Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennis- oder Sportverein ist nicht erforderlich. Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGBs verbindlich voraus.
    Alle Sportflächen dürfen nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln – ausschließlich in Sportkleidung – benutzt werden. Die Tennishallenplätze dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen, die erst in den Umkleide- oder Vorräumen anzuziehen sind, betreten werden.
    In den Sportbereichen sowie in den Eingangs- und Umkleideräumen ist das Rauchen nicht erlaubt. Das Mitführen von Tieren ist in den Sanitärbereichen nicht erlaubt.
    Die Tennisplätze sind von den Spielern kurz vor Ende der Spielzeit abzuziehen.
  3. Buchungen/Stornierungen
    Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat.
    Die Buchung von Einzel- /Doppelstunden ist sowohl schriftlich, mündlich, telefonisch oder per bestätigter Email verbindlich.
    Stornierungen gebuchter Plätze haben spätestens 12 Stunden vor Spielbeginn zu erfolgen. Sollte eine Stornierung – aus welchen Gründen auch immer – kurzfristiger erfolgen, bleibt die Verpflichtung des Kunden bestehen, den gebuchten Tennisplatz entsprechend zu bezahlen. Bei rechtzeitiger Stornierung können ausgefallene Stunden zu einem anderen Zeitpunkt in der gebuchten Saison nachgespielt werden. Gutgeschriebene Abo – Stunden müssen in der laufenden Saison nachgeholt werden. Nicht gespielte Stunden werden nach Ablauf der Saison nicht rückvergütet oder gutgeschrieben.
  4. Abonnements / 10er – Karten
    Mit einem Abonnement abonnieren Sie Ihren Platz fest (gleicher Tag, gleiche Uhrzeit, gleicher Platz) für die gesamte Saison zum Sonderpreis und behalten das Recht auf diese Reservierung bis Sie uns eine schriftliche Kündigung zukommen lassen.
    Die Sommerabonnements gehen von KW 18 bis KW 37 und sind bis 15. April zu bezahlen, die Winterabonnements gelten von KW 38 bis KW 17 und sind bis 01.September zu zahlen. Die Buchung von Sommer- wie Winterabonnements ist mit Zahlungseingang bestätigt und hat unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen zu erfolgen. Die Vergabe der Tennisplätze behält sich die Zietsman Noris GmbH ausdrücklich vor.
    Nicht gekündigte Abos behalten ihre Gültigkeit auch für die kommende Saison ohne weitere Bestätigung, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung über die Gültigkeit getroffen wurde.
    Bei Gebührenerhöhung hat der Abo – Inhaber ein Kündigungsrecht bis 4 Wochen nach Bekanntgabe der Gebührenerhöhung. Diese ist durch Aushang im Vorraum der Tennishalle mindestens 2 Wochen vor dem Ende der Saison deutlich erkenntlich zu machen. Eine Gebührenerhöhung während der Saison ist für Abo – Inhaber ohne Auswirkung. Kündigungen bedürfen der Schriftform und werden von der Geschäftsleitung bestätigt.
  5. Sie können eine 10er Karte erwerben mit der Einzahlung der Platzgebühr von mindestens 10 Belegungsstunden und dieses Kontingent je nach Platzverfügbarkeit flexibel (im Gegensatz zum Abonnement) abspielen. Es können allerdings nur vier Termine im Voraus reserviert werden.
  6. Mietpreise
    Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unserer aktuellen Preisliste. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Spielbeginn in voller Höhe zu entrichten. Der ermäßigte Preis für Schüler und Studenten gilt, nach Vorlage aller Ausweise, nur bis 16.00 Uhr. Preis- und Gebührenerhöhungen werden rechtzeitig per Aushang im Vorraum und auf der Homepage mitgeteilt.
  7. Öffnungs- und Spielzeiten
    Das Tennis-Center-Noris ist für den Spielbetrieb geöffnet:
    Jeweils 7.00 – 23.00 Uhr (in der Sommersaison zu späterer Stunde Hallenbetrieb)
    Die Büro – Öffnungszeiten sind:
    Sommersaison Montag bis Freitag 9.00 – 20.00 Uhr
    Samstag/Sonntag/Feiertag 9.00 – 17.00
    Wintersaison Montag bis Freitag 9.00 – 21.00 Uhr
    Samstag/Sonntag/Feiertag 9.00 – 17.00
    Wir müssen uns ausdrücklich vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze aus besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, sonstige Veranstaltungen, etc.) soweit möglich gegen Angebot von Ersatzplätzen oder anderenfalls durch Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.
    Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Der Platz muss bis zum Ertönen des Gongschlags abgezogen sein.
    Ein Betreten der Halle bzw. der gebuchten Plätze ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn – maßgebend sind die Uhren der Anlage und des Gongschlags – möglich.
    Für den Fall, dass Kunden nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiter bespielen, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Stundenpreis zu berechnen.
  8. Hausrecht
    Das Hausrecht üben ausschließlich der Eigentümer und die Zietsman Noris GmbH sowie zugehöriges Personal aus. Deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
  9. Haftung
    Unsere Haftung für etwaige Schäden, in Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtungen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Zietsman Noris GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  10. Zuwiderhandlungen
    Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen nötig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung, sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.
    Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  11. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Das Gleiche gilt, soweit sich eine Vertragslücke herausstellen sollte.
    Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben und/oder nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung ist Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner für den Standort der Anlage, sachlich und örtlich das zuständige Gericht.
    Zirndorf, 20.02.2020